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Wie reagierte der frühneuzeitliche Staat im Deutschen Reich im 18. Jahrhundert auf das Gauner- und Räuberwesen?
Cód:
491_9783656991014
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1.3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit behandelt das Gauner- und Räuberwesen im Deutschen Reich im 18. Jahrhundert. Charakteristisch an diesem erscheint, dass es sich aus einem weiterverbreitenden Marodenwesen entwickelte, welches wiederum Folge von Kriegen, Hungersnöten, religiösen Auseinandersetzungen und einer anhaltenden wirtschaftlichen Rezession im 16. bis 18. Jahrhundert war.Zwei Kennzeichen prägen das Gauner- und Räuberwesen im Sinne der vorliegenden Arbeit: Zum einen handelt es sich, allerdings mit gewisser Relativierung, primär um ein ländliches Kriminalitätsphänomen und zum anderen steht dieses in unmittelbarem Bezug zur damaligen verbreiteten Armut und nichtsesshaften Lebensweise, dem Vagantenwesen. Verdeutlicht wird letzteres bereits an der zeitgenössisch synonymen Wortverwendung vom Gauner und Vaganten, weshalb das Gauner- und Räuberwesen des 18. Jahrhunderts nicht losgelöst vom Vagantenwesen betrachtet werden kann. Eine dementsprechende begriffliche Verquickung findet sich daher auch in sämtlicher Forschungsliteratur vor. Die Arbeit orientiert sich an einer sozialhistorischen Ausrichtung. Durch Auswertung einschlägiger Forschungsliteratur soll hierbei unter bewusster Vernachlässigung von bandenbezogener oder territorial bedingter Spezifika die Thematik der Reaktionsmechanismen und des Reaktionsvermögens des absolutistischen, frühneuzeitlichen Staates gegenüber dem Gauner- und Räuberwesen in genereller Weise erschlossen werden. Die nachfolgenden Betrachtungen knüpfen dementsprechend an die bisherige Forschung zur Unterschichtenproblematik, deren Lebensweise und Verhältnis zur ständischen Gesellschaft sowie zur Kriminalitätsgeschichte, insbesondere dessen Funktionalität, Ausprägungen, Hintergründe und Kontext zu den bestehenden Herrschaftsstrukturen, bspw. dem Verhältnis der Untertanen zur Obrigke
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